Infos & FAQ

Alle relevanten Infos findest du auf dieser Seite. Bleiben noch Fragen offen, sind wir jederzeit für dich ansprechbar. Kontaktiere uns gerne.

 

Die Rappelkiste betreut 24 Kinder von 9 Monaten bis 3 Jahren in zwei Gruppen mit jeweils 12 Kindern.

Die Kinder werden betreut von vier bis fünf ausgebildeten Fachkräften und werden dabei punktuell von wechselnden Praktikanten unterstützt. In jeder Gruppe übernimmt eine der Fachkräfte die Aufgabe des Teamsprechers. Der Teamsprecher ist für den Ablauf in der Gruppe hauptverantwortlich. Die Rolle des Teamsprechers rotiert quartalsweise innerhalb des Teams.

Unsere Rappelkiste befindet sich mitten im schönen Stadtteil Wehlheiden und verteilt sich auf zwei Kindergruppen. Neben zwei schönen und geräumigen Gruppenräumen ist der gemeinsam nutzbare Innenhof mit großer Freifläche und Spielplatz das Highlight unserer Initiative.

Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Ein Frühdienst von 07:30 Uhr bis 8:00 Uhr ist optional zubuchbar.

„Die Kinder verfügen über einen eigenen gewaltigen, faszinierenden „Lernapparat“: Die kleinen Hände, der winzige Mund sind „Forschungsgeräte“, die die Umwelt erkunden. Die weit geöffneten Augen betrachten rundherum Gegenstände und Ereignisse. Die Ohren nehmen unverständliche Geräusche auf, die in eine veränderliche Sprache verwandelt werden. In dem kleinen Kopf arbeitet unermüdlich ein Gehirn, in dem die wahrgenommenen Gegenstände und Ereignisse registriert und verarbeitet werden.“ 

Christine Weber, Spielen und Lernen – der entwicklungszentrierte Ansatz in der Krippe, 3. Auflage, 2009, S.12

Ausgehend von diesem Bild eines Kindes, möchten wir als ErzieherInnen und PädagogInnen das Kind in seiner Individualität annehmen und im Lernprozess unterstützend begleiten. Wir möchten jedes Kind dort abholen wo es in seiner Entwicklung steht, beobachten und fördern. Wir leiten es an sich selbst zu helfen. Dabei ist es uns Authentizität sehr wichtig. Kinder beobachten das Verhalten von ihren Mitmenschen und ahmen nach. Nur wenn wir bei uns bleiben und nicht versuchen anders zu sein als wir sind, können wir ein gutes Vorbild sein. In dem Moment, in dem ein Kind unsere Krippe besucht, gehen wir eine Erziehungspartnerschaft ein. Eltern und ErzieherInnen wirken nun gemeinsam auf die Erziehung des Kindes ein. Eine vertrauensvolle Basis ist dafür der Grundstein guten Gelingens. Bereits in der Eingewöhnungsphase spüren die Kinder, ob die Eltern ein Vertrauen in die Erzieher gefasst haben. Harmoniert das Verhältnis zwischen Eltern und ErzieherInnen steht einer gelingenden Eingewöhnung nichts mehr im Wege. Wir schätzen Offenheit. Es ist für uns also selbstverständlich offen euren Sorgen und Wünschen gegenüber zu stehen, genauso wie wir erwarten, dass ihr Eltern Offenheit unserer Erfahrung und Beobachtung sowie unserer Arbeitsweise gegenüber bringt. Nur wenn wir hier in gutem Austausch stehen, können wir in der Rappelkiste eine geborgene und sicher gebundene Atmosphäre schaffen.

Tagesablauf
07:30 - 08:00 Frühdienst
08:00 - 08:45 Ankommen und Freispiel
08:45 Aufräumen und Morgenkreis
09:00 Frühstück
09:30 Zähneputzen Windeln wechseln
10:00 Aktionen und/oder Freispiel
12:00 Mittagessen
12:30 Schlafen oder Ruhephase
14:30 Nachmittagsimbiss

Wochenablauf

Da die von uns betreuten Kinder noch klein sind und für sie jeder Tag ein Abenteuer ist, verzichten wir auf einen vollgepackten Wochenplan. Die Kinder sind Entdecker ihrer eigenen Lebenswelt. Uns ist es deshalb wichtig, dass die Kinder Freiraum haben sich auszuprobieren, Ideen zu entwickeln, und soziale Kompetenzen zu erwerben. Wir lassen genug Raum für freies Spiel, welches wir immer wieder mit Impulsen versehen. So räumen wir hin und wieder Teile des Spielzeugs weg, geben anderes dazu, beschränken uns auf bestimmte Materialien oder orientieren uns thematisch. Dadurch haben wir die Möglichkeit bedarfsgerecht und kindorientiert zu arbeiten. Wir beobachten die Kinder in ihrem freien Spiel und können erkennen, was gerade besonders wichtig ist. Das erlaubt es uns situationsorientierte Angebote einbringen zu können. Wir legen großen Wert auf Musik und Kreativität, aber auch auf naturnahe Erfahrungen. Es gibt immer wieder Mal- und Kreativaktionen, Ausflüge in die nähere Umgebung, Ausflüge in den Wald oder Musikzeiten. Unsere Angebote können auch gruppenübergreifend stattfinden.

Mahlzeiten

Wir legen großen Wert darauf, dass in der Rappelkiste Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft verwendet werden.

Frühstück
Die Eltern stellen selber für ihre Kinder ein Frühstück zusammen (in einer Brotdose, unter Beachtung des zuckerfreien Vormittags, d.h. keine gezuckerten Lebensmittel vor 12:00 Uhr).

Mittagessen
Das Mittagessen wird vom Bio-Restaurant Weissenstein (Königstor) geliefert.

Den aktuellen Speiseplan könnt ihr hier einsehen

Speiseplan exemplarisch

Montag
Spitzkohl-Gemüse-Eintopf
(Sellerie)

Dienstag
Grünkernbratling mit Ratatouille-Gemüse & Reis
(Gluten) Gemüse von Engemann & italienischer Parboiled Reis

Mittwoch
Farfalle mit Gemüse oder Rindfleisch-Bolognese & Fruchtjoghurt
(Gluten, Milch)

Donnerstag
Pochierte Eier mit Senfsoße, Möhrengemüse und Kartoffeln
(Milch) Kartoffeln vom Eschenhof, Möhren von Engemann, Kastanienhof-Eier

Freitag
Gebratene Zucchini oder Seelachs mit Bratkartoffeln, Kräuterdip und Krautsalat
(Ei, Milch) Eschenhof Kartoffel / MSC Seelachs

2025
04.03.2025 Fortbildungstag
14.04-21.04.2025 Osterferien
02.05.2025 Brückentag
30.05.2025 Brückentag
20.06.2025 Fortbildungstag
14.07.-25.08.2025 Sommerferien
22.12.2024-02.01.2025 Winterferien

In der Regel feiern wir im Jahr zwei große Feste mit Eltern und Kindern: Das Sommerfest und das Lichterfest.

265,-€ Betreuungsentgelt
+ 10,-€ Vereinsmitgliedschaftsgebühren
+ 68,-€ zzgl. für Catering Bio-Restaurant Weissenstein
(+ 15,-€ Frühdienst)

Besichtigungen der Rappelkiste sind aktuell nur am Tag der offenen Tür möglich - in diesem Jahr am Montag, den 22.09.2025.

Schreibt uns für mehr Infos.

Die Eingewöhnung findet nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell statt. Die Eltern sind stark in die Eingewöhnung einbezogen und sollten sich dafür vier bis sechs Wochen Zeit nehmen bevor sie wieder arbeiten gehen.

Bitte meldet euch im Portal der KiBeKa (Kinderbetreuung Kassel) an.
Wählt dort in der Suchfunktion die „Rappelkiste“ aus.

Im Portal Kibeka müsst ihr eine Priorisierung entsprechend eurer Wünsche vergeben.
Bitte bedenkt dabei: Bei unserer Platzvergabe berücksichtigen wir vorrangig die Prioritäten 1 und 2. Eine Platzvergabe außerhalb von KiBeKa kann leider nicht erfolgen.

Der Verein Rappelkiste e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Alle Eltern, die ihre Kinder in der Rappelkiste betreuen lassen, treten dem Elternverein bei. Ein Mal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Gemäß der jeweils geltenden Satzung ist eine bestimmte Anzahl an Elternstunden (derzeit 15 im Jahr) festgelegt, die jährlich abgeleistet oder ersatzweise gezahlt werden müssen. Auch der monatlich zu leistende Vereinsbeitrag wird hier festgelegt. Das Mittagessen bekommen wir vom Bio- Restaurant Weissenstein im Königstor.

Satzung des Vereins „Rappelkiste e.V.“

§ 1
Der Verein führt den Namen „Rappelkiste e.V. – Verein zur Förderung der Kleinkinderbetreuung“ Die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kassel erfolgt unter der Nr. 2347. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies soll erreicht werden u. a. durch die Einrichtung und den Betrieb eines Kindergartens. Insbesondere macht sich der Verein zur Aufgabe, bei der Entwicklung von Erziehungskonzeptionen mitzuwirken und die Elternarbeit und –mitverantwortung in Kinder- und Krabbelgruppen zu fördern. Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigennützige Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.

§ 3
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand und im Streitfall die Mitgliederversammlung (MV) mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist mit einer dreimonatigen Frist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Zur Beschlussfassung ist die MV zuständig. Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der MV (§5). Zur Festlegung der Beitragshöhe und Fälligkeit ist eine 2/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

§ 4 Mitgliederversammlung (MV)

a) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.
b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 25 % der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
c) Die Einberufung einer MV erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied in dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
d) Die MV als das oberste Beschluss fassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß der Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Hier sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand, noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
e) Die MV entscheidet z. b. auch über: I) Gebührenbefreiung II) Aufgaben des Vereins III) An- und Verkauf, sowie Belastung von Grundbesitz IV) Beteiligung an Gesellschaften V) Genehmigung aller Geschäftsordnung für den Vereinsvorstand VI) Mitgliederbeiträge §5 VII) Satzungsänderungen §7 VIII) Auflösung des Vereins §7
f) Jede satzungsgemäß einberufene MV wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
g) Die MV fasst Ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. § 5 Mitgliedsbeiträge Die Höhe der Mitgliedsbeiträge legt jeweils die Mitgliederversammlung fest. § 6 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden und zwei oder drei Stellvertretern / Stellvertreterinnen. Diese werden von der MV mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Jahr. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

§ 7 Satzungsänderungen
Für Satzungsänderungen ist eine ¾ Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen, auch den Zweck des Vereins, kann in der MV nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur MV hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden war.

§ 8 Auflösung des Vereins Der Verein kann aufgelöst werden, wenn ¾ der erschienenen Mitglieder dies bei der MV beschließen. Über diesen Punkt kann nur abgestimmt werden, wenn die Auflösung des Vereins auf der Tagesordnung der Einladung zur MV als Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist.

§ 9 Vereinsvermögen Bei Auflösung, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke oder der Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den Verein DAKITS e.V. mit Sitz in Kassel, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 10 Beschluss Diese Satzung wurde beschlossen am 16.10.2008 (siehe Protokoll der Sitzung vom 16.10.2008). Die Satzungsergänzung in § 9 (ausschließliche gemeinnützige Verwendung des Vermögens durch DAKITS e.V.) wurde beschlossen am 01.12.2010 (siehe Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010). Die Satzungsänderung in § 6 (zwei oder drei Stellvertretern/ Stellvertreterinnen) wurde beschlossen am 21.11.2012 (siehe Protokoll der Sitzung vom 21.11.2012).